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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen                                   Download als PDF

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche die Überlassung von Hotelzimmern bzw. die Beherbergung im Parkhotel Theresienhöhe einschließlich etwaiger Nebenleistungen zum Inhalt haben sowie für die von den Kunden zu erbringenden Gegenleistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Wird der Vertrag von einem Dritten für den Hotelgast abgeschlossen, so haften sowohl der Unterzeichner als auch der Hotelgast gegenüber dem Hotel als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist eine Stornierung des Vertrages sowohl von Seiten des Hotels als auch von Seiten der Kunden/Besteller nicht vorgesehen. Falls dennoch der Kunde/ Besteller aus irgendeinem Grunde die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nehmen kann, ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich einer Pauschale von 20 % für ersparte Aufwendungen vom Besteller/Kunden zu verlangen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass auf Seiten des Hotels ein geringerer Schaden entstanden ist, so dass vom Hotel nur ein niedrigerer Betrag verlangt werden kann bzw. ein höherer Betrag zurückzuzahlen ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu den vereinbarten Zeitpunkten zu zahlen. Geschieht dies nicht, ist das Hotel berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Nachfrist seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. Dabei bleibt es dem Hotel unbenommen, den ihm entstandenen Schaden pauschaliert in gleicher Weise geltend zu machen wie bei einer Vertragsstornierung durch den Kunden (Ziff. 2). Das Hotel kann also die vereinbarte Vergütung verlangen abzüglich eines Betrages für ersparte Aufwendungen, der pauschal mit 20 % festgesetzt wird. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden des Hotels geringer war, und von diesem deshalb nur ein geringerer Schadenersatz gefordert werden kann.

4. Sofern höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages für das Hotel unmöglich machen, wird es von der Verpflichtung zur Leistung frei. Das Hotel hat hierauf unverzüglich hinzuweisen, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, anderweitig Hotelzimmer zu buchen. Der Kunde hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz, allerdings ist er auch nicht verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

Erfolgt die Zimmerbestellung im Hinblick auf das Oktoberfest oder andere Großveranstaltungen und finden aus irgendwelchen Gründen diese Veranstaltungen letztlich nicht statt, so entfallen die Leistungsverpflichtungen auf beiden Seiten. Das Hotel kann allerdings einen Betrag von 25 % der vereinbarten Vergütung als Bearbeitungsgebühr verlangen. Etwa darüber hinaus gehende schon geleistete Beträge sind an den Kunden zurückzuzahlen.

5. Schadenersatzverpflichtungen des Hotels werden - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

 
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