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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge, welche die Überlassung von
Hotelzimmern bzw. die Beherbergung im Parkhotel Theresienhöhe
einschließlich etwaiger Nebenleistungen zum Inhalt
haben sowie für die von den Kunden zu erbringenden
Gegenleistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
Wird der Vertrag von einem Dritten für den Hotelgast
abgeschlossen, so haften sowohl der Unterzeichner
als auch der Hotelgast gegenüber dem Hotel als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2. Sofern nicht schriftlich
anders vereinbart, ist eine Stornierung des Vertrages
sowohl von Seiten des Hotels als auch von Seiten der
Kunden/Besteller nicht vorgesehen. Falls dennoch der
Kunde/ Besteller aus irgendeinem Grunde die vertraglich
vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nehmen kann,
ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte
Vergütung abzüglich einer Pauschale von 20 % für ersparte
Aufwendungen vom Besteller/Kunden zu verlangen. Es
bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu erbringen,
dass auf Seiten des Hotels ein geringerer Schaden
entstanden ist, so dass vom Hotel nur ein niedrigerer
Betrag verlangt werden kann bzw. ein höherer Betrag
zurückzuzahlen ist.
3. Der Kunde ist verpflichtet,
die vereinbarte Vergütung zu den vereinbarten Zeitpunkten
zu zahlen. Geschieht dies nicht, ist das Hotel berechtigt,
nach Mahnung mit angemessener Nachfrist seinerseits
vom Vertrag zurückzutreten. Dabei bleibt es dem Hotel
unbenommen, den ihm entstandenen Schaden pauschaliert
in gleicher Weise geltend zu machen wie bei einer
Vertragsstornierung durch den Kunden (Ziff. 2). Das
Hotel kann also die vereinbarte Vergütung verlangen
abzüglich eines Betrages für ersparte Aufwendungen,
der pauschal mit 20 % festgesetzt wird. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der Schaden des Hotels
geringer war, und von diesem deshalb nur ein geringerer
Schadenersatz gefordert werden kann.
4. Sofern höhere Gewalt
oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages für das Hotel unmöglich
machen, wird es von der Verpflichtung zur Leistung
frei. Das Hotel hat hierauf unverzüglich hinzuweisen,
um den Kunden die Möglichkeit zu geben, anderweitig
Hotelzimmer zu buchen. Der Kunde hat in solchen Fällen
keinen Anspruch auf Schadenersatz, allerdings ist
er auch nicht verpflichtet, die vereinbarte Vergütung
zu bezahlen.
Erfolgt die Zimmerbestellung im Hinblick auf das Oktoberfest
oder andere Großveranstaltungen und finden aus irgendwelchen
Gründen diese Veranstaltungen letztlich nicht statt,
so entfallen die Leistungsverpflichtungen auf beiden
Seiten. Das Hotel kann allerdings einen Betrag von
25 % der vereinbarten Vergütung als Bearbeitungsgebühr
verlangen. Etwa darüber hinaus gehende schon geleistete
Beträge sind an den Kunden zurückzuzahlen.
5. Schadenersatzverpflichtungen
des Hotels werden - soweit gesetzlich zulässig - auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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